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1 Die Honorare werden auf der Basis des vom Schuldner effektiv bezahlten Betrags berechnet und stehen der Beauftragten auch dann zu, wenn der Schuldner direkte Zahlungen an den Kunden oder an eine Drittperson leistet, wenn der Kunde eine Gutschrift erteilt, Retourwaren akzeptiert oder auf andere Weise vom Schuldner befriedigt wird.
2 Zieht der Kunde das erteilte Inkassomandat vor Eingang der Zahlung zurück, berechnet die Firma Schatzmann AG ihr Honorar auf die gesamte Forderungssumme.
3 Sollte sich während der Bearbeitung der Beizug einer Drittperson, zum Beispiel eines Anwalts als notwendig erweisen, so holt die Beauftragte vorgängig die Zustimmung des Kunden ein, welcher gegebenenfalls den benötigten Kostenvorschuss zu leisten hat. Die Anwaltshonorare werden durch den Auftraggeber separat und unabhängig von den Honoraren der Firma Schatzmann AG bezahlt.
4 Die Firma Schatzmann AG haftet nicht für Schaden, der aus Handlungen oder Unterlassungen der von ihr Beauftragten entsteht.
5 Kann eine Forderung aus irgendwelchen Gründen nicht einkassiert werden, behält sich die Firma Schatzmann AG das Recht vor, das Mandat niederzulegen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der Beauftragten alle Auslagen die den Behörden entrichtet wurden, zurück zu vergüten, zuzüglich einer fixen Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00.
6 Die Beauftragte hat im Erfolgsfall Anspruch auf folgende Honorare:
  Schweiz und Fürstentum Liechtenstein
10% auf den einkassierten Betrag, mindestens jedoch CHF 50.00
  Europa (ohne Griechenland, Jugoslawien und Türkei) 18% auf den einkassierten Betrag, mindestens jedoch CHF 90.00
  Übersee (inkl. Griechenland, Jugoslawien und Türkei) 23% auf den einkassierten Betrag, mindestens jedoch CHF 180.00
  6.1 Beim Inkasso von Verlustscheinen infolge Pfändung oder Konkurs beträgt das Honorar 50% des einkassierten Betrages.
7 Bei Verlust oder Zerstörung von anvertrauten Einlegerakten haftet die Firma Schatzmann AG nur bei grober Fahrlässigkeit. Sie ist berechtigt, alle Unterlagen, welche nicht innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung eines Auftrags zurückverlangt werden, zu vernichten.
8 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennt der Kunde den Rechtssitz der Firma Schatzmann Inkasso + Treuhand AG als Gerichtsstand.

 

 

 

 





 

 

 
   
  Schatzmann AG
  Weihermattstr. 98
  5000 Aarau
  Tel. +41 62 834 00 34
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