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1 |
Die Honorare
werden auf der Basis des vom Schuldner effektiv bezahlten Betrags
berechnet und stehen der Beauftragten auch dann zu, wenn der
Schuldner direkte Zahlungen an den Kunden oder an eine Drittperson
leistet, wenn der Kunde eine Gutschrift erteilt, Retourwaren
akzeptiert oder auf andere
Weise vom Schuldner befriedigt wird. |
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2 |
Zieht der Kunde das erteilte Inkassomandat
vor Eingang der Zahlung zurück, berechnet die Firma Schatzmann
AG ihr Honorar auf die gesamte Forderungssumme.
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3 |
Sollte
sich während der Bearbeitung der Beizug einer Drittperson,
zum Beispiel eines Anwalts als notwendig erweisen, so holt die
Beauftragte vorgängig die Zustimmung des Kunden ein, welcher
gegebenenfalls den benötigten Kostenvorschuss zu leisten
hat. Die Anwaltshonorare werden durch den Auftraggeber separat
und unabhängig von den Honoraren der Firma Schatzmann AG
bezahlt. |
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4 |
Die Firma Schatzmann AG haftet nicht
für Schaden, der aus Handlungen oder Unterlassungen der
von ihr Beauftragten entsteht.
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5 |
Kann eine
Forderung aus irgendwelchen Gründen nicht einkassiert werden,
behält sich die Firma Schatzmann AG das Recht vor, das
Mandat niederzulegen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet,
der Beauftragten alle Auslagen die den Behörden entrichtet
wurden, zurück zu vergüten, zuzüglich einer fixen
Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00. |
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6 |
Die Beauftragte
hat im Erfolgsfall Anspruch auf folgende Honorare: |
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Schweiz und Fürstentum Liechtenstein
10% auf den einkassierten Betrag, mindestens jedoch CHF 50.00
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› |
Europa (ohne Griechenland, Jugoslawien und Türkei)
18% auf den einkassierten Betrag, mindestens jedoch CHF 90.00
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› |
Übersee (inkl. Griechenland, Jugoslawien und Türkei)
23% auf den einkassierten Betrag, mindestens jedoch CHF 180.00
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6.1 |
Beim Inkasso von Verlustscheinen infolge Pfändung
oder Konkurs beträgt das Honorar 50% des einkassierten
Betrages.
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7 |
Bei Verlust oder Zerstörung
von anvertrauten Einlegerakten haftet die Firma Schatzmann AG
nur bei grober Fahrlässigkeit. Sie ist berechtigt, alle
Unterlagen, welche nicht innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung
eines Auftrags zurückverlangt werden, zu vernichten.
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8 |
Für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag anerkennt der Kunde den Rechtssitz der Firma
Schatzmann Inkasso + Treuhand AG als Gerichtsstand. |
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Schatzmann AG |
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Weihermattstr. 98 |
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5000 Aarau |
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Tel. +41 62 834 00 34 |
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Fax +41 62 823 10 79 |
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