Verlustscheinforderungen sind zwar abgeschriebenes, aber nicht zwangsläufig
verlorenes Geld. Unsere konsequente Debitorenüberwachung führt
häufig zum Erfolg.
Überlassen Sie uns Ihre Verlustscheine
zur Überwachung und Realisierung.
Achtung:
Seit der SchKG-Revision vom 1.1.1997 verjähren
die Verlustscheine nach 20 Jahren!
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