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Verlustscheinforderungen sind zwar abgeschriebenes, aber nicht zwangsläufig verlorenes Geld. Unsere konsequente Debitorenüberwachung führt häufig zum Erfolg.

Überlassen Sie uns Ihre Verlustscheine zur Überwachung und Realisierung.

Achtung: Seit der SchKG-Revision vom 1.1.1997 verjähren die Verlustscheine nach 20 Jahren!


 

 





 

 

 
   
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